März 2018

Wir trauern um unsere Freundin und 2. Vorsitzende

Gisela Avenarius ✝

 

 

Der Fernbuslinienverkehr wird nicht barrierefrei werden

Der Fernbuslinienverkehr in Deutschland wird nicht barrierefrei werden, so will es die Bundesregierung in ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften“. Menschen mit Körperbehinderung oder mobilitätseingeschränkte Menschen können in Deutschland künftig nicht mit den Fernbussen verreisen, da es keine verbindliche Regelung geben wird, mit welcher die Barrierefreiheit festgeschrieben wird. Für unseren Behindertenverband steht Deutschland am Scheideweg zwischen Barrierefreiheit im Fernbusverkehr oder der Diskriminierung und Ausgrenzung von behinderten Menschen für die nächsten 10 – 15 Jahre. Deshalb sollte der Verkehrsausschuss des Bundestages jetzt eine verbindliche Regelung auf den Weg bringen.

Begründung: Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes soll der Fernbuslinienverkehr weitgehend liberalisiert werden. Die Bundesregierung geht in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf davon aus, dass damit für die Verbraucher eine attraktive Beförderungsalternative eröffnet wird. Was in den Gesetzesentwürfen jedoch gänzlich fehlt, ist die verbindliche Einführung von Barrierefreiheit so wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention vorgeschrieben ist. Die Bundesregierung ignoriert bei der Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs die Rechte und Ansprüche von Menschen mit Behinderung und den demographischen Faktor. Damit werden alle mobilitätsbehinderten Fahrgäste, aber auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste wie zum Beispiel Eltern mit Kleinkindern im Kinderwagen oder Senior/innen mit altersbedingten Bewegungsbeschwerden, von der Nutzung der Fernbuslinien ausgegrenzt und diskriminiert. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, den barrierefreien Fernbuslinienverkehr und damit das Menschenrecht auf Mobilität umzusetzen.